Empfehlungen
Allgemeines
Bei den Empfehlungen der SSK, namentlich denjenigen zur Strafzumessung, handelt es sich um unverbindliche Arbeitshilfen für die Strafverfolgungsbehörden. Die SSK strebt eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung in der Schweiz an, indessen verfügt sie über keine Durchsetzungsbefugnis, womit ihre Empfehlungen freiwillig zu gebrauchende Bausteine für die Urteilsfindung bleiben. Damit handelt es sich weder um Vorgaben noch um "Straftariflisten", aus denen Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Ein entscheidendes Element bei der Strafzumessung ist weiter das freie Ermessen des Richters, welcher aufgrund der Umstände im konkreten Einzelfall urteilt.
Empfehlung der SSK betreffend die Ausschaffung verurteilter Ausländerinnen und Ausländer
Empfehlung der SSK betreffend die Ausschaffung verurteilter
Ausländerinnen und Ausländer (Art. 66a bis 66d StGB)
Empfehlungen für die elektronische Edition von Bankunterlagen
(Dreistufenmodell II)
Empfehlungen Gerichtsstand / Rechtshilfe
Empfehlungen zur Strafzumessung
Bei den Empfehlungen der SSK, namentlich denjenigen zur Strafzumessung, handelt es sich um unverbindliche Arbeitshilfen für die Strafverfolgungsbehörden. Die SSK strebt eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung in der Schweiz an, indessen verfügt sie über keine Durchsetzungsbefugnis, womit ihre Empfehlungen freiwillig zu gebrauchende Bausteine für die Urteilsfindung bleiben. Damit handelt es sich weder um Vorgaben noch um "Straftariflisten", aus denen Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Ein entscheidendes Element bei der Strafzumessung ist weiter das freie Ermessen des Richters, welcher aufgrund der Umstände im konkreten Einzelfall urteilt.