Direkt zum Inhalt
nach oben

Willkommen auf der Website der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK)

Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen gelangen:

Startseite Alt+0 Hauptnavigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Kontakt Alt+3 Suche Alt+5 Unternavigation Alt+6 Sprachwahl Alt+7

Sicherstellung und Einziehung von Kleinmengen harter Drogen

Der Vorstand der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) ist der Auffassung, dass das Cannabis-Urteil des Bundesgerichts nicht auf harte Drogen anwendbar ist. Er empfiehlt den Mitgliedern, bei der bisherigen Praxis zu bleiben und Kleinmengen harter Drogen weiterhin sicherzustellen.